225 A llg em ein e G esch äftsb ed in g u n g en G en eral Term s Con d ition s of B u sin ess 3 Versand und Gefahrübergang Der Versand der Geräte erfolgt auf Kosten des Mieters auf den übli chen Versandwegen es sei denn der Mieter hat ausdrücklich eine bestimmte Versandart vorgeschrieben Die Kosten einer Transport versicherung gehen zu Lasten des Mieters Die Gefahr des zufälligen Untergangs der Sache trägt der Mieter im Fall der Versendung der Mietsache Schickschuld zu dem Zeitpunkt der Aufgabe der Miet sache bei dem Zustellungsunternehmen und im Fall der Abholung der Mietsache Holschuld zu dem Zeitpunkt der Übergabe der Mietsache an den Mieter Die Gefahr des zufälligen Untergangs der Mietsache erlischt für den Mieter mit Rückgabe der Mietsache an den Vermieter 4 Gebrauch der Mietsache Die Mietsachen stehen im Eigentum des Vermieters Der Mieter ist verpflichtet die Mietsache in sorgfältiger Art und Weise zu ge brauchen alle Obliegenheiten die mit dem Besitz dem Gebrauch und dem Erhalt der Mietsache verbunden sind zu beachten und die Wartungs Pflege und Gebrauchsempfehlungen des Vermieters zu befolgen Werden durch einen unsachgemäßen Gebrauch Repara turen notwendig sind die dafür anfallenden Kosten von dem Mieter gesondert zu erstatten Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage des Zustands und Reparaturberichts des Vermieters Dieser wird dem Mieter zugeleitet 5 Haftung und Gewährleistung Ist die Mietsache zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges in der Weise fehlerhaft dass ihre Tauglichkeit zum vertragsmäßigen Ge brauch aufgehoben oder in einem Umfange vermindert ist der einer Aufhebung gleichkommt ist der Vermieter berechtigt nach seiner Wahl den Fehler zu beheben die fehlerhafte Mietsache aus zutauschen oder vom Vertrag zurückzutreten Während der Dauer der Aufhebung der Tauglichkeit wird der Mietpreis in entsprechen dem Umfang gemindert Eine Haftung für Schäden die dem Mieter beim Gebrauch der Mietsache entstehen übernimmt der Vermieter nur wenn diese auf einem Fehler beruhen der bereits bei Gefahr übergang vorlag Die Haftung erstreckt sich auf die Kosten der Instandsetzung bis zur Höhe des Mietpreisanspruches des Ver mieters mit welchem ein etwaiger danach gegebener Schadener satzanspruch zu verrechnen ist Weitere darüber hinausgehende Ansprüche des Mieters insbesondere auf Schadenersatz sind ausgeschlossen Dies gilt nicht für Fälle der Verletzung von Leben Körper und Gesundheit oder für Pflichtverletzungen die auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verschulden des Vermieters beruhen 6 Haftung des Mieters Der Mieter ist dem Vermieter für alle Schäden verantwortlich die aus einem diesen Bedingungen zuwiderlaufenden Gebrauch der Miet sache entstehen Ferner haftet der Mieter auch für den Schaden der aus einem zufälligen Untergang einer zufälligen Beschädigung sowie eines Diebstahls resultiert Der Mieter ist verpflichtet die Mietsachen gegen den Verlust bzw Beschädigung zu versichern Übersteigt der tatsächliche Schaden den Wiederbeschaffungswert der Mietsache wirtschaftl Totalschaden verpflichtet sich der Mieter den Wiederbeschaffungswert zu ersetzen 7 Rechte Dritter Der Mieter ist verpflichtet die Mietsachen von allen Belastungen Inanspruchnahmen und Pfandrechten Dritter freizuhalten Er ist ferner verpflichtet den Vermieter unverzüglich darüber zu benach richtigen wenn während der Laufzeit des Mietvertrages die Miet sache gleichwohl gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen wird Er ist auch verpflichtet alle notwendigen Unterlagen der Pfändung oder Inanspruchnahme Dritter dem Vermieter zu überlassen Der Mieter trägt alle Kosten die zur Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind Dazu zählen insbesondere die Rechtsverfolgungskosten des Vermieters 8 Zahlung Der Mietpreis ist sofort fällig und ohne jeden Abzug zahlbar 9 Rückgabe der Mietsache Nach Ablauf der Mietzeit hat der Vermieter die Mietsache unver züglich ohne schuldhaftes Zögern auf seine Kosten und Gefahr an den Vermieter zurückzugeben 10 Kaution Das Recht des Mieters eine Kaution zu erheben bleibt vorbehalten Wird eine Kaution erhoben ist diese vor Überlassung der Mietsachen zur Zahlung fällig Die Kaution wird nach Rückgabe der Mietsache zurückerstattet bzw mit offenen Mietforderungen verrechnet 11 Schlussbedingungen Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen Änderungen die ses Vertrages bedürfen der Schriftform Die Unwirksamkeit einzel ner Bestimmungen dieser Mietbedingungen berührt die übrigen Klauseln nicht Diese bleiben wirksam Im Übrigen gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermieters
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