221 A llg em ein e G esch äftsb ed in g u n g en G en eral Term s Con d ition s of B u sin ess 7 Gefahrübergang Lieferung und Leistung Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist gilt die Lieferung ab Werk Die OWT ist berechtigt Teillieferungen zu erbringen soweit dies dem Besteller zumutbar ist Hat die Ware unser Werk verlassen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware auf den Kunden über Dies gilt nicht für Verbraucher Die Einhaltung einer vereinbarten Frist ist nur bindend wenn sämtliche vom Kunden zu liefernden Unterlagen erforderlichen Genehmigungen Pläne und sonstigen Verpflichtungen rechtzeitig bei der OWT eingehen Die Frist gilt bei Lieferung ohne Aufstellung oder Montage der bestellten Sendung als eingehalten wenn die Lieferung innerhalb der vereinbarten Lief erfristen erfolgt Hat der Kunde einen Umstand zu vertreten der die Einhaltung der Lieferfrist verhindert gilt die Frist bei Meldung der eingetretenen Versandbereitschaft als eingehalten Beruht die Ver hinderung der Einhaltung des Liefertermins auf einem Umstand den die OWT nicht zu vertreten hat verlängert sich der Leistungs termin um eine angemessene Frist Dies gilt insbesondere in Fällen höherer Gewalt Hat die OWT dem Kunden die Ware in gehöriger Weise angeboten und wird der Versand auf den ausdrücklichen Wunsch des Kunden verzögert ist die OWT berechtigt vom Kun den eine angemessene ortsübliche Vergütung für die Lagerung zu verlangen Ansprüche auf Ersatz des aus der verzögerten Lie ferung entstehenden Schadens sind ausgeschlossen Dies gilt nicht für Ansprüche aus zwingendem Recht Auf ausdrückliches schrift liches Verlangen der OWT ist der Kunde verpflichtet innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären ob dieser im Falle der Verzögerung von dem Vertrag zurücktritt oder auf eine Lieferung besteht 8 Aufstellung und Montage Wird für die Aufstellung und Montage der Waren der OWT Hilfs personal benötigt hat der Kunde die dafür aufzuwendenden Kosten zu tragen Entsprechendes gilt für alle Nebenarbeiten wie Bau Stemm Gerüst Verputz und Malerarbeiten Die zur Mon tage und Inbetriebsetzung erforderlichen Bedarfsgegenstände wie beispielsweise Keile Zement Unterlagen Putz Schmiermittel und Brennstoffe Gerüste und Hebewerkzeuge sind vom Kunden zu stel len Der Kunde trägt dafür Sorge dass alle erforderlichen Anschlüsse für Strom und Wasser vorhanden sind und die Schutzkleidung und Schutzvorrichtungen zur Verfügung stehen Die nötigen Angaben über verdeckt geführte Strom Gas und Wasserleitungen sind vom Kunden vor dem Beginn der Montagearbeiten zur Verfügung zu stellen Sämtliche Arbeiten die nicht im Zusammenhang mit der von der OWT geschuldeten Montageleistung stehen sind von einer Haftung ausgenommen Ist die Aufstellung oder Montageleistung gegen Berechnung übernommen gelten die Vergütungssätze der OWT 9 Gewährleistung Mängelhaftung Die Mängelhaftung der OWT bestimmt sich nach den gesetzlichen Bestimmungen soweit nachfolgend nicht etwas Abweichendes geregelt ist Alle Teile und Leistungen die innerhalb der gesetzlichen Frist deren Lauf mit dem Tag des Gefahrübergangs beginnt in Folge eines Um stands mangelhaft wurden oder deren Brauchbarkeit beeinträchtigt wurde der vor dem Gefahrübergang liegt unterliegen der Nach besserungspflicht Werden derartige Mängel festgestellt obliegt es gewerblichen Kunden den Mangel gegenüber der OWT unverzüglich ohne schuldhaftes Zögern schriftlich geltend zu machen Die Haf tung der OWT wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt Eine weitergehende Haftung wird soweit gesetzlich zugelassen aus geschlossen In Fällen einfacher Fahrlässigkeit sind die weitergehen den Schäden insbesondere Ansprüche auf Ersatz des entgangenen Gewinns und sonstige Schäden ausgeschlossen Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und ausschlüsse entfalten keine Geltung für Ansprüche bei denen Personen und Sachschäden auf die Fehler haftigkeit eines Produkts zurückzuführen sind Hat der Kunde die Gebrauchs und Bedienungsanleitung nicht oder nicht vollständig beachtet verliert der Kunde seine Gewährleistungs rechte Entsprechendes gilt für sonstige unsachgemäße Bedienun gen Wurde der Mangel durch einen gewerblichen Kunden innerhalb der Gewährleistungsfrist schriftlich angezeigt verjähren Gewährleis tungsansprüche ein Jahr nach Absendung der Anzeige 10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand Ist das zu schließende Geschäft ein Handelsgeschäft an dem aus schließlich Kaufleute beteiligt sind so unterliegt das Vertragsverhält nis dem Recht der Bundesrepublik Deutschland In diesem Fall sind die Vorschriften des UN Kaufrechts des CISG und des internationalen Privatrechts ausgeschlossen Ist der Kunde Kaufmann so ist für alle vertraglichen und mit diesem Vertrag in Zusammenhang stehenden Ansprüche der ausschließliche Gerichtsstand in Koblenz begründet 11 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen oder der sonsti gen Vertragsbestandteile unwirksam sein oder werden bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam Dies gilt nicht sofern das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine der Vertragsparteien darstellen würde
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